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Partner

IPAF Schulungszentrum

Die Roggenland GmbH ist ab 2012  IPAF Schulungszentrum  

Gewinn mit Sicherheit

Die Schulung von Arbeitsbühnenfahrern ist bei uns zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben aber die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass die Benutzung  von Arbeitsbühnen ect.  dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten bleibt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung unterwiesen sind und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Als Betreiber von fahrbaren Hubarbeitsbühnen ist der Unternehmer verpflichtet, Maßnahmen  zu treffen, die den Beschäftigten  ein sicheres Arbeiten ermöglichen.

Folgende Themen sollten zur Unterweisung gehören:

  • die Erstellung von Betriebsanweisungen,
  • die Durchführung von Unterweisungen an der Maschine und die Beauftragung von Bedienpersonen,
  • sicheres Aufstellen der Arbeitsbühne,
  • aufklärung über Beurteilung Bodenverhältnisse und des Arbeitsumfeldes, über zulässige Traglasten und den Transport von Lasten,
  • Verfahren mit angehobenen Arbeitskorb,
  • Nutzung der PSA,
  • Maßnahmen bei Wind und Maßnahmen bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrraum.

 IPAF_Zertifikat

Über Schulung

Ausbilden sollte man nicht, weil es Pflicht ist, sondern weil es alle Beteiligten  schützt. Denn bei gut geschulten Bediener von Hubarbeitsbühnen liegen für Anwender nützliche Regelwerke vor, die in der Praxis als maßgebliche Grundlagen gelten sollten.

Gut ausgebildete Mitarbeiter leisten mehr –  im Falle eines Unfalls ist der Unternehmer juristisch „ aus dem Schneider“.

Sind Hubarbeitsbühnenanwender nach ISO 18878 oder BGG 966 ausgebildet, tritt die sog. Vermutungswirkung ein d.h. es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen erfüllt sind, und der Arbeitsgeber ist bei Überprüfungen durch Arbeitsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt abgesichert.

Das Gesetz fordert, dass Arbeiter für die zu ihrer Tätigkeit erforderlichen Geräte ausreichend geschult / unterwiesen sind, Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter im erforderlichen Umfang geschult und unterwiesen wurden. Das IPAF-Schulungsprogramm für Hubarbeitsbühnenbediener wurde von führenden Branchenexperten entwickelt. Es ist vom deutschen TÜV nach ISO 18878:2004 zertifiziert. Diese internationale Norm beschreibt die Ausbildung Mobile Hubarbeitsbühnen-Bediener (Fahrer) Schulung. Durch ein weltweites Netzwerk von über 450 IPAF- zertifizierte Schulungszentren werden mehr als 80.000 Personen pro Jahr geschult. Kursteilnehmer, die eine IPAF-Schulung erfolgreich absolviert haben, erhalten eine PAL Card (Powered Access Licence), einen Sicherheitsleitfaden, ein Logbuch und ein Zertifikat.

IPAF selbst bietet keine Schulung an. Die Kurse werden durchgeführt von zertifizierten Schulungszentren, die vorwiegend Hersteller- und Vermieter-Mitglieder von IPAF sind. Zertifizierte Schulungszentren werden regelmäßig von IPAF geprüft. Die Kursteilnehmerzahl wird gering gehalten. Kurse dauern in der Regel ein bis zwei Tage und umfassen sowohl Theorie als auch Praxis, einschließlich eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Kursmaterial ist in vielen Sprachen erhältlich und Schulungszentren bekommen regelmäßige Updates.

Kursteilnehmer, die eine IPAF- Schulung erfolgreich absolviert haben, erhalten die PAL Card (Powered Access Licence). Die PAL Card ist in verschiedenen Branchen und in zahlreichen Ländern als Nachweis für eine Schulung im sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen respektiert. Die PAL Card ist fünf Jahre gültig und zeigt die Gerätekategorie(n), für die der Bediener geschult wurde. Sie enthält die Unterschrift und das Foto des Bedieners. Die Echtheit der Karte kann durch einen Anruf bei IPAF überprüft werden.

 

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